Zum Inhalt springen

Erbschaftsteuer beim Immobilienverkauf: Was Sie 2025 beachten müssen

Alle wichtigen Tipps, aktuelle Freibeträge und Expertenwissen für Ihren erfolgreichen Immobilienverkauf nach einer Erbschaft in Düsseldorf.

Eine geerbte Immobilie kann Freude, aber auch viele Fragen mit sich bringen – insbesondere, wenn Sie diese Immobilie im Jahr 2025 verkaufen möchten. Die Erbschaftsteuer spielt dabei eine zentrale Rolle und kann entscheidend dafür sein, wie viel Ihnen nach dem Verkauf tatsächlich bleibt. Gerade in Düsseldorf und Umgebung, wo die Immobilienwerte kontinuierlich steigen, lohnt sich ein genauer Blick auf aktuelle Regelungen und Freibeträge.

Im Jahr 2025 gelten besondere Freibeträge und steuerliche Vorgaben, die vor allem Eigentümer und Erben von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und hochwertigen Eigentumswohnungen betreffen. Der Gesetzgeber unterscheidet beim Immobilienverkauf nach einer Erbschaft zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden und Immobilienwerten. Wer hier die richtigen Weichen stellt, kann hohe Steuerlasten vermeiden und den maximalen Mehrwert aus dem Verkauf erzielen.

Bei IMMOLEON24 geben wir nicht nur einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, sondern teilen auch unser Expertenwissen, um Sie im komplexen Markt von Düsseldorf bestens zu unterstützen. Unsere Erfahrung zeigt: Mit der richtigen Strategie können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren und Ihr geerbtes Haus oder Ihre Eigentumswohnung erfolgreich und stressfrei veräußern. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie im Jahr 2025 clever verkaufen und dabei unnötige Steuern sparen, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam machen wir aus Ihrer Immobilienerbschaft das Beste!

Immobilie geerbt – was jetzt? Ihre ersten Schritte nach dem Erbfall

Der Start in den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft stellt viele vor emotionale, rechtliche und steuerliche Fragen. Dieser Abschnitt begleitet Sie dabei und klärt die wichtigsten To-dos – verständlich und praxisnah.

Sie haben gerade ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt? Im ersten Moment überwiegen oft Emotionen – Erinnerungen an den Erblasser, aber auch Unsicherheiten, was nun konkret zu tun ist. Trotzdem brauchen Sie jetzt einen klaren Fahrplan, denn Ihre ersten Schritte nach dem Erbfall sind entscheidend für den späteren erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie.

Zuallererst sollten Sie das Grundbuch prüfen und sich als neue:r Eigentümer:in eintragen lassen. Dies ist Voraussetzung für jeden rechtssicheren Immobilienverkauf. Ebenso wichtig: Lassen Sie professionell klären, wie hoch der aktuelle Marktwert der geerbten Immobilie in Düsseldorf oder Umgebung ist – denn dieser Wert bildet die Basis für alle steuerlichen Berechnungen. Weiterhin sollten Sie offene Kreditverträge, bestehende Mietverhältnisse und organisatorische Themen wie Versicherungen oder laufende Nebenkosten prüfen. Oft lohnt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Immobilienmakler einzubinden. So erhalten Sie Orientierung bei allen Formalitäten, vermeiden Fallstricke und können sicher planen, wie und wann Sie Ihre geerbte Immobilie optimal verkaufen. Falls Sie unsicher sind, unterstützen wir von IMMOLEON24 Sie gerne persönlich – nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Erbschaftsteuer richtig verstehen: Freibeträge, Steuersätze und aktuelle Änderungen 2025

Ein kompakter Überblick über die zentralen steuerlichen Aspekte beim Immobilienverkauf – inklusive aktueller Freibeträge, relevanter Fristen und wichtiger Neuerungen für das Jahr 2025.

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Düsseldorf und Umgebung sind die Regelungen zur Erbschaftsteuer ein entscheidender Faktor für Ihren finanziellen Erfolg. Die gute Nachricht: Für nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkel gelten 2025 oftmals hohe Freibeträge. So bleiben für Ehepartner bis zu 500.000 Euro und für Kinder bis zu 400.000 Euro der Immobilienwert steuerfrei. Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte sind die Freibeträge jedoch deutlich geringer – das kann die Steuerlast beim Immobilienverkauf erhöhen.

Oberhalb dieser Freibeträge kommen gestaffelte Steuersätze zum Tragen, die zwischen 7 % und 50 % liegen können – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Wichtig im Jahr 2025: Mit der zu erwartenden Reform werden Bewertungsmaßstäbe angepasst, sodass Immobilien in begehrten Lagen wie Düsseldorf tendenziell höher eingestuft werden können. Planen Sie Ihren Verkauf deshalb rechtzeitig! Auch zeitliche Fristen spielen eine Rolle: Für die Steuerfreiheit bei Eigennutzung oder das Fristenmanagement bei mehreren Erben gibt es klare Vorgaben. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich persönlich beraten, um alle geltenden Freibeträge und Steuersätze zu nutzen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an, um Ihre Möglichkeiten individuell zu besprechen.

Steuer sparen mit Strategie: Ihre Chancen beim Verkauf geerbter Immobilien

Praktische Tipps, wie Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie die Erbschaftsteuer gering halten, rechtliche Stolperfallen vermeiden und mit IMMOLEON24 an Ihrer Seite den maximalen Verkaufserfolg erzielen.

Mit der richtigen Strategie können Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Düsseldorf und Umgebung bares Geld sparen. Ein besonders wichtiger Ansatz: Prüfen Sie, ob Sie vom Eigennutzungsprivileg profitieren. Haben Sie selbst oder der Erblasser die Immobilie vor dem Verkauf zu Wohnzwecken genutzt, fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftsteuer an. Lassen Sie außerdem den Wert der Immobilie professionell einschätzen – so vermeiden Sie, dass Finanzämter aufgrund veralteter Vergleichswerte einen zu hohen Steueransatz wählen.

Denken Sie daran, rechtliche Stolperfallen wie Fristen und Mitteilungspflichten einzuhalten, zum Beispiel bei mehreren Erben und der sogenannten Spekulationsfrist. Unsere Erfahrung bei IMMOLEON24: Der frühzeitige Austausch mit einem Experten und die individuelle Steuerberatung hilft, Fehler zu vermeiden und Optimierungsspielräume zu entdecken. Wir begleiten Sie von der steuereffizienten Planung bis zur erfolgreichen Vermarktung Ihrer geerbten Wohnung, Ihres Hauses oder Ihrer Villa. Sie wünschen sich einen steuerlichen Rundum-Service und möchten Ihren Verkaufserlös maximieren? Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung – gemeinsam holen wir für Sie das Beste heraus!

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir Sie mit Ihrem Immobilienkauf- oder verkaufswunsch besser kennenlernen. - ©nordwood

Kontakt

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Contact Form

Mehr zum Thema

Alle ansehen

Immobilien in der Region

Aktuelle Immobilien

Alle ansehen

Wohnung WE 20 EG rechts

  • Wohnfläche ca. 64,85 m²

  • Zimmer 3

Wohnung WE 14 EG rechts

  • Wohnfläche ca. 64,85 m²

  • Zimmer 3

Wohnung WE 24 2. OG rechts

  • Wohnfläche ca. 64,85 m²

  • Zimmer 3

Wohnung WE 23 2. OG links

  • Wohnfläche ca. 64,85 m²

  • Zimmer 3

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr