Ob Ihr aktueller Energieausweis abgelaufen ist oder Sie erstmals einen benötigen – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie, schnell, rechtssicher und unkompliziert.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, führt kein Weg am Energieausweis vorbei – er ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiges Signal für potenzielle Käufer. Doch nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Vertrauen Sie deshalb auf unsere langjährige Expertise.
Wir von IMMOLEON24 arbeiten ausschließlich mit geprüften und zertifizierten Energieexperten zusammen, die zur Ausstellung eines rechtssicheren Energieausweises befugt sind.
Doch unser Service geht weiter: Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit gezielten energetischen Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig Ihre Chancen beim Verkauf erhöhen können.
Es existieren grundsätzlich zwei Energieausweis-Typen mit unterschiedlichen Aussagewerten. Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre und wird somit vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Der Bedarfsausweis dagegen beruht auf einer technischen Analyse der Bausubstanz, Fenster und Haustechnik, die den theoretischen Energiebedarf der Immobilie ermittelt.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten haben Sie die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird oder durch Modernisierungen erreicht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gern mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Die Kosten für den Energieausweis trägt in der Regel der Auftraggeber, meist der Immobilienbesitzer. In Wohnungseigentümergemeinschaften liegt die Verantwortung beim Hausverwalter, der einen gültigen Energieausweis für das Gebäude bereithalten muss; die entstehenden Ausgaben werden anteilig von allen Eigentümern übernommen.
Auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises zwingend erforderlich. Dabei wird der Energieausweis für das gesamte Wohngebäude ausgestellt und nicht für einzelne Wohnungen separat. Das bedeutet, dass bei der Veräußerung einer Erdgeschosswohnung ebenso wie bei einem Dachgeschossverkauf derselbe Energieausweis gilt. Zwar kann der Energieverbrauch zwischen den Wohnungen variieren, dennoch spiegelt der Ausweis den energetischen Zustand des Gesamtgebäudes wider und ist gesetzlich vorgeschrieben, um Transparenz für potenzielle Käufer zu schaffen.
Ihre Immobilie effizient, sicher und zu marktgerechten Konditionen verkaufen
Damit Ihr Immobilienverkauf problemlos und rechtskonform abläuft, stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserem umfassenden Energieausweis-Service.