Ratgeber:

 

Immobilie in der Scheidung IMMOLEON24 - Immobilienverkauf mit Herz: fundierte Beratung zu Immobilienfragen bei Scheidung

 

Entscheiden sich Ehepartner dafür, künftig getrennte Wege zu gehen, sind viele Fragen zu klären -

und das in einer oft genug aufgeheizten Atmosphäre. Eine Trennung geht schließlich mit verletzten

Gefühle, geplatzten Träumen und oft genug auch finanziellen Problemen einher. Wurde eine Immobilie gemeinsam angeschafft, wird es nach unserer Erfahrung kompliziert: Trotz aller emotionalen Bindung ist es wichtig, einen objektiven Blick auf die Situation zu werfen. Als Immobilienmakler werden wir regelmäßig mit dieser Frage konfrontiert. Wir legen größten Wert darauf, Sie umfassend zu den verschiedenen Lösungsansätzen zu beraten - hier ein Überblick zu den Möglichkeiten.

 

Mit Fingerspitzengefühl und Kompetenz herangehen

 

Immobilie in der Scheidung verkaufen Düsseldorf und Umgebung

Wir wissen genau, wie wichtig das gemeinsame Heim ist - es wurde schließlich dazu gebaut oder

gekauft, um ein komfortables Wohnumfeld für die eigene Familie zu schaffen. Hier sollte gelebt und

geliebt werden, hier sollten die Kinder aufwachsen und vielleicht sogar der Ruhestand verbracht

werden. Scheidung heißt in der Regel, dass wenigstens eine Partei künftig auf die vertrauten vier

Wänden verzichten muss. Klar ist, der im Laufe der Partnerschaft muss in der Regel aufgeteilt

werden - und zwar gerecht. Hier hilft nur ein kühler Kopf, der die rechtlichen Rahmenbedingungen

erklärt und so eine belastbare Entscheidungsgrundlage schafft. Genau diesen Part übernehmen wir

gerne für Sie - sprechen Sie uns einfach darauf an.

 

Konstruktive Kommunikation zwischen Parteien sichern

 

Einfühlsam und kompetent sondieren wir zunächst die konkrete Situation: Haben Sie Kinder und sich

auf die Zugewinngemeinschaft geeinigt, sind beispielsweise andere Prioritäten zu setzen, als wenn

Sie sich bereits im Vorfeld Ihrer Ehe auf bestimmte Trennungsregelungen geeinigt hatten. In jedem

Fall sorgen wir dafür, dass wir sachlich und neutral eine Ebene für eine konstruktive

Kommunikation schaffen. Hier spielen natürlich unsere langjährigen und vielfältigen Erfahrungen

eine wichtige Rolle.

 

Vor allem die Zugewinngemeinschaft, die die meisten Ehepaare vereinbaren, erfordert einiges an

Erklärung: Demnach sind nämlich alle während der Ehe angeschafften Werte - und hier zählt auch

die Wertentwicklung der gemeinsamen Immobilie mit hinein - gerecht aufzuteilen. In der Theorie

heißt das, dass im Falle einer Scheidung darauf zu achten ist, dass beide Parteien im Zuge des

Zugewinnausgleichs gleichgestellt werden. Nun lassen sich nicht alle Werte ohne Probleme aufteilen,

Diskussionen sind also vorprogrammiert. Umso wichtiger ist es, die grundsätzlich möglichen Wege in

puncto gemeinsamer Immobilie in Ruhe zu erörtern:

 

Eigentum auf einen Partner übertragen

 

Das klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der Praxis oft genug als kompliziert dar: Eine

Partei bekommt das komplette Immobilieneigentum übertragen und kann es weiter nach Belieben

nutzen.

Die Kehrseite der Medaille: Die andere Partei zieht zwar aus, muss aber auch entsprechend des im

Grundbuch verbrieften und nun zu übertragenden Anteils abgefunden werden. Hier ist meist eine

dritte Partei zufriedenzustellen, nämlich die finanzierende Bank: Diese wird der Übertragung auf

einen Eigentümer, der letztendlich auch die noch laufenden Kreditverpflichtungen tragen muss, nur

zustimmen, wenn dieser dazu überhaupt in der Lage ist. Erst dann wird sie den anderen Kreditnehmer

aus dem Vertrag und damit aus der Haftung entlassen.

 

Wichtig:

Diese Lösung muss frühzeitig mit der Bank besprochen werden, damit diese die Einkommens- und

Vermögensverhältnisse des künftig alleinigen Eigentümers prüfen und eine Entscheidung treffen

kann. Beachten Sie dabei bitte das Thema Vorfälligkeitsentschädigung, die eventuell zusätzlich

auf Sie zukommen kann!

Immobilienverkauf bei Scheidung

Real teilen und getrennt nutzen

 

Dieser Weg bietet sich an, wenn sich aus dem gemeinsamen Eigentum getrennte Wohneinheiten

herstellen

lassen - und dies den Vorstellungen beider Parteien entspricht. In diesem Fall ließe sich die

Realteilung mit Hilfe eines Notars im Grundbuch festhalten lassen, sodass beide Parteien ihren

Wohnsitz rechtlich optimal abgesichert behalten können.

 

Wichtig:

Ob sich eine solche Lösung umsetzen lässt und welcher Aufwand damit verbunden ist, sollte ein

Fachmann ermitteln. Ein Immobiliengutachten gibt dazu fundiert Auskunft.

 

Immobilie an Kinder verschenken

 

Eine weitere Lösung bietet sich an, wenn sich die Ehepartner nicht zur weiteren eigenen Nutzung des

Immobilieneigentums einigen können: Sie übertragen das Eigentum per Schenkung an Ihre Kinder -

auch in diesem Fall sollten Sie sich jedoch einig sein und das Objekt zunächst fachgerecht bewerten

lassen. Hier werden nämlich Steuern fällig, die Sie mit einem fundierten Gutachten beeinflussen

können. Bei einer Schenkung an Kinder können diese interessanten Freibeträge nutzen.

 

Wichtig:

Eigentum verpflichtet - mit einer Schenkung erhalten Ihre Kinder nicht nur Immobilieneigentum,

sondern müssen auch für die damit verbundenen Pflichten geradestehen. Gerne erläutern wir Ihnen,

wie wir Sie bzw. Ihre Kinder tatkräftig dabei unterstützen können.

 

Immobilie vermieten und Erträge aufteilen

 

Ist die Immobilie noch mit hohen Schulden belastet oder kommt eine andere Lösung nicht in Frage,

könnte diese Variante durchaus interessant sein: Beide Partner ziehen aus, um das Objekt zu

vermieten. Die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, also die Einnahmen nach Abzug der

anfallenden Kosten, werden entsprechend der im Grundbuch vermerkten Anteile aufgeteilt.

 

Wichtig:

Voraussetzung ist, dass beide Parteien an einem Strick ziehen und sich auch zur Erfüllung der mit

der Vermietung verbundenen Aufgaben einigen. Auch in dieser Frage können wir Sie mit Rat und Tat

unterstützen - angefangen bei der Vermietung bis hin zur laufenden Verwaltung.

 

Immobilie verkaufen und Gewinn teilen

 

Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Einigung zur Scheidungsimmobilie nur selten erzielt wird. Oft

genug kann eine der beiden Parteien die Immobilie nicht alleine finanzieren, eine Vermietung würde

wiederum heißen, sich regelmäßig miteinander um die Angelegenheiten kümmern zu müssen. Und dann steht der Verkauf an: Wie bei jedem anderen Immobilienverkauf erstellen wir zunächst eine

Bewertung, um eine erfolgreiche Vermarktung entwickeln zu können. Damit stecken wir aber auch den

Rahmen ab, den die Ehepartner für sich nutzen können. Selbstverständlich begleiten wir Sie bis

zum Notartermin - und weit darüber hinaus.

 

Wichtig:

Ist ein Partner nicht mit dem Immobilienverkauf einverstanden, kann er ihn doch letztendlich nicht

verhindern: Läuft das Trennungsjahr ab, kann der andere Partner nämlich nicht nur den Verkauf

einfordern, sondern auch einklagen. Sinnvoll ist es, vorausschauend zu agieren und zur Klärung

Fachleute wie uns einzuspannen.

 

Teilungsversteigerung anstrengen

 

Um es vorweg zu nehmen: Das ist die schlechteste aller Möglichkeiten, die dann greift, wenn eine

einvernehmliche Lösung überhaupt nicht möglich ist. Dazu ist eine Teilungsversteigerung beim

zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Grundlage ist auch hier die Immobilienbewertung, allerdings

beginnt die Versteigerung rund 30 bis 40 Prozent unterhalb des ermittelten aktuellen Marktwertes.

Bleiben nun höhere Gebote aus, droht die Immobilie zu billig den Eigentümer zu wechseln. Vor allem

bei laufenden Finanzierungen kann dies fatal sein, denn die offene Kreditsumme müssen Sie trotzdem

zurückführen.

 

Wichtig:

Der andere Partner kann durchaus Einspruch gegen die Teilungsversteigerung einlegen - allerdings

innerhalb von zwei Wochen und nur bei Vorlage bestimmter Voraussetzung. Das wäre gegeben, wenn

Ihre Kinder wegen der Versteigerung in ihren Lebensumständen außerordentlich beeinträchtig wären.

Doch beachten Sie, dass Sie auch dann nur einen Aufschub von einem halben Jahr erhalten - eine

Lösung muss trotzdem gefunden werden.

 

Das gemeinsame Nest kann also schnell zum Streitpunkt werden, der sich im Falle einer Trennung nicht so einfach aus der Welt schaffen lässt. Als erfahrene Immobilienmakler behalten wir bei jedem

einzelnen Fall einen kühlen Kopf und vor allem Abstand, um Sie mit viel Fingerspitzengefühl und

vor allem Fachkenntnissen bis zu einer tragfähigen Lösung zu begleiten. Grundlage für alle

weiteren Überlegungen ist immer eine fundierte Immobilienbewertung - einerseits wissen Sie,

worüber Sie überhaupt miteinander diskutieren müssen, andererseits selektieren sich bereits hier einige Lösungsansätze. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und gehen Sie das Thema

Scheidungsimmobilie konstruktiv an - wir finden mit Sicherheit den optimalen Weg, der den Interessen

aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird.

Immobilienverkauf in Düsseldorf und Umgebung! Immobilienmakler Düsseldorf