Ratgeber:
Immobilie in der Scheidung IMMOLEON24 - Immobilienverkauf mit Herz: fundierte Beratung zu Immobilienfragen bei Scheidung
Entscheiden sich Ehepartner dafür, künftig getrennte Wege zu gehen, sind viele Fragen zu klären -
und das in einer oft genug aufgeheizten Atmosphäre. Eine Trennung geht schließlich mit verletzten
Gefühle, geplatzten Träumen und oft genug auch finanziellen Problemen einher. Wurde eine Immobilie gemeinsam angeschafft, wird es nach unserer Erfahrung kompliziert: Trotz aller emotionalen Bindung ist es wichtig, einen objektiven Blick auf die Situation zu werfen. Als Immobilienmakler werden wir regelmäßig mit dieser Frage konfrontiert. Wir legen größten Wert darauf, Sie umfassend zu den verschiedenen Lösungsansätzen zu beraten - hier ein Überblick zu den Möglichkeiten.
Mit Fingerspitzengefühl und Kompetenz herangehen
Wir wissen genau, wie wichtig das gemeinsame Heim ist - es wurde schließlich dazu gebaut oder
gekauft, um ein komfortables Wohnumfeld für die eigene Familie zu schaffen. Hier sollte gelebt und
geliebt werden, hier sollten die Kinder aufwachsen und vielleicht sogar der Ruhestand verbracht
werden. Scheidung heißt in der Regel, dass wenigstens eine Partei künftig auf die vertrauten vier
Wänden verzichten muss. Klar ist, der im Laufe der Partnerschaft muss in der Regel aufgeteilt
werden - und zwar gerecht. Hier hilft nur ein kühler Kopf, der die rechtlichen Rahmenbedingungen
erklärt und so eine belastbare Entscheidungsgrundlage schafft. Genau diesen Part übernehmen wir
gerne für Sie - sprechen Sie uns einfach darauf an.
Konstruktive Kommunikation zwischen Parteien sichern
Einfühlsam und kompetent sondieren wir zunächst die konkrete Situation: Haben Sie Kinder und sich
auf die Zugewinngemeinschaft geeinigt, sind beispielsweise andere Prioritäten zu setzen, als wenn
Sie sich bereits im Vorfeld Ihrer Ehe auf bestimmte Trennungsregelungen geeinigt hatten. In jedem
Fall sorgen wir dafür, dass wir sachlich und neutral eine Ebene für eine konstruktive
Kommunikation schaffen. Hier spielen natürlich unsere langjährigen und vielfältigen Erfahrungen
eine wichtige Rolle.
Vor allem die Zugewinngemeinschaft, die die meisten Ehepaare vereinbaren, erfordert einiges an
Erklärung: Demnach sind nämlich alle während der Ehe angeschafften Werte - und hier zählt auch
die Wertentwicklung der gemeinsamen Immobilie mit hinein - gerecht aufzuteilen. In der Theorie
heißt das, dass im Falle einer Scheidung darauf zu achten ist, dass beide Parteien im Zuge des
Zugewinnausgleichs gleichgestellt werden. Nun lassen sich nicht alle Werte ohne Probleme aufteilen,
Diskussionen sind also vorprogrammiert. Umso wichtiger ist es, die grundsätzlich möglichen Wege in
puncto gemeinsamer Immobilie in Ruhe zu erörtern:
Eigentum auf einen Partner übertragen
Das klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der Praxis oft genug als kompliziert dar: Eine
Partei bekommt das komplette Immobilieneigentum übertragen und kann es weiter nach Belieben
nutzen.
Die Kehrseite der Medaille: Die andere Partei zieht zwar aus, muss aber auch entsprechend des im
Grundbuch verbrieften und nun zu übertragenden Anteils abgefunden werden. Hier ist meist eine
dritte Partei zufriedenzustellen, nämlich die finanzierende Bank: Diese wird der Übertragung auf
einen Eigentümer, der letztendlich auch die noch laufenden Kreditverpflichtungen tragen muss, nur
zustimmen, wenn dieser dazu überhaupt in der Lage ist. Erst dann wird sie den anderen Kreditnehmer
aus dem Vertrag und damit aus der Haftung entlassen.
Wichtig:
Diese Lösung muss frühzeitig mit der Bank besprochen werden, damit diese die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse des künftig alleinigen Eigentümers prüfen und eine Entscheidung treffen
kann. Beachten Sie dabei bitte das Thema Vorfälligkeitsentschädigung, die eventuell zusätzlich
auf Sie zukommen kann!
Real teilen und getrennt nutzen
Dieser Weg bietet sich an, wenn sich aus dem gemeinsamen Eigentum getrennte Wohneinheiten
herstellen
lassen - und dies den Vorstellungen beider Parteien entspricht. In diesem Fall ließe sich die
Realteilung mit Hilfe eines Notars im Grundbuch festhalten lassen, sodass beide Parteien ihren
Wohnsitz rechtlich optimal abgesichert behalten können.
Wichtig:
Ob sich eine solche Lösung umsetzen lässt und welcher Aufwand damit verbunden ist, sollte ein
Fachmann ermitteln. Ein Immobiliengutachten gibt dazu fundiert Auskunft.
Immobilie an Kinder verschenken
Eine weitere Lösung bietet sich an, wenn sich die Ehepartner nicht zur weiteren eigenen Nutzung des
Immobilieneigentums einigen können: Sie übertragen das Eigentum per Schenkung an Ihre Kinder -
auch in diesem Fall sollten Sie sich jedoch einig sein und das Objekt zunächst fachgerecht bewerten
lassen. Hier werden nämlich Steuern fällig, die Sie mit einem fundierten Gutachten beeinflussen
können. Bei einer Schenkung an Kinder können diese interessanten Freibeträge nutzen.
Wichtig:
Eigentum verpflichtet - mit einer Schenkung erhalten Ihre Kinder nicht nur Immobilieneigentum,
sondern müssen auch für die damit verbundenen Pflichten geradestehen. Gerne erläutern wir Ihnen,
wie wir Sie bzw. Ihre Kinder tatkräftig dabei unterstützen können.
Immobilie vermieten und Erträge aufteilen
Ist die Immobilie noch mit hohen Schulden belastet oder kommt eine andere Lösung nicht in Frage,
könnte diese Variante durchaus interessant sein: Beide Partner ziehen aus, um das Objekt zu
vermieten. Die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, also die Einnahmen nach Abzug der
anfallenden Kosten, werden entsprechend der im Grundbuch vermerkten Anteile aufgeteilt.
Wichtig:
Voraussetzung ist, dass beide Parteien an einem Strick ziehen und sich auch zur Erfüllung der mit
der Vermietung verbundenen Aufgaben einigen. Auch in dieser Frage können wir Sie mit Rat und Tat
unterstützen - angefangen bei der Vermietung bis hin zur laufenden Verwaltung.
Immobilie verkaufen und Gewinn teilen
Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Einigung zur Scheidungsimmobilie nur selten erzielt wird. Oft
genug kann eine der beiden Parteien die Immobilie nicht alleine finanzieren, eine Vermietung würde
wiederum heißen, sich regelmäßig miteinander um die Angelegenheiten kümmern zu müssen. Und dann steht der Verkauf an: Wie bei jedem anderen Immobilienverkauf erstellen wir zunächst eine
Bewertung, um eine erfolgreiche Vermarktung entwickeln zu können. Damit stecken wir aber auch den
Rahmen ab, den die Ehepartner für sich nutzen können. Selbstverständlich begleiten wir Sie bis
zum Notartermin - und weit darüber hinaus.
Wichtig:
Ist ein Partner nicht mit dem Immobilienverkauf einverstanden, kann er ihn doch letztendlich nicht
verhindern: Läuft das Trennungsjahr ab, kann der andere Partner nämlich nicht nur den Verkauf
einfordern, sondern auch einklagen. Sinnvoll ist es, vorausschauend zu agieren und zur Klärung
Fachleute wie uns einzuspannen.
Teilungsversteigerung anstrengen
Um es vorweg zu nehmen: Das ist die schlechteste aller Möglichkeiten, die dann greift, wenn eine
einvernehmliche Lösung überhaupt nicht möglich ist. Dazu ist eine Teilungsversteigerung beim
zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Grundlage ist auch hier die Immobilienbewertung, allerdings
beginnt die Versteigerung rund 30 bis 40 Prozent unterhalb des ermittelten aktuellen Marktwertes.
Bleiben nun höhere Gebote aus, droht die Immobilie zu billig den Eigentümer zu wechseln. Vor allem
bei laufenden Finanzierungen kann dies fatal sein, denn die offene Kreditsumme müssen Sie trotzdem
zurückführen.
Wichtig:
Der andere Partner kann durchaus Einspruch gegen die Teilungsversteigerung einlegen - allerdings
innerhalb von zwei Wochen und nur bei Vorlage bestimmter Voraussetzung. Das wäre gegeben, wenn
Ihre Kinder wegen der Versteigerung in ihren Lebensumständen außerordentlich beeinträchtig wären.
Doch beachten Sie, dass Sie auch dann nur einen Aufschub von einem halben Jahr erhalten - eine
Lösung muss trotzdem gefunden werden.
Das gemeinsame Nest kann also schnell zum Streitpunkt werden, der sich im Falle einer Trennung nicht so einfach aus der Welt schaffen lässt. Als erfahrene Immobilienmakler behalten wir bei jedem
einzelnen Fall einen kühlen Kopf und vor allem Abstand, um Sie mit viel Fingerspitzengefühl und
vor allem Fachkenntnissen bis zu einer tragfähigen Lösung zu begleiten. Grundlage für alle
weiteren Überlegungen ist immer eine fundierte Immobilienbewertung - einerseits wissen Sie,
worüber Sie überhaupt miteinander diskutieren müssen, andererseits selektieren sich bereits hier einige Lösungsansätze. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und gehen Sie das Thema
Scheidungsimmobilie konstruktiv an - wir finden mit Sicherheit den optimalen Weg, der den Interessen
aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird.