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02. April 2024

Schon mal über eine Schenkung Ihrer Immobilie zu Lebzeiten nachgedacht?

Immobilie verschenken und Streit vermeiden – jetzt sinnvoll vorsorgen

Was passiert mit Ihrer Immobilie, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Diese Frage beschäftigt viele Eigentümer. Die Sorge, dass sich Erben über das Haus streiten oder hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen, ist nicht unbegründet. Mit einer rechtzeitig geplanten Immobilienschenkung zu Lebzeiten können Sie solchen Problemen gezielt vorbeugen.

Eine Schenkung noch zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, wer Ihre Immobilie erhält, und dabei sowohl familiäre Konflikte als auch steuerliche Belastungen zu reduzieren.

Schenkung statt Erbe: Diese Vorteile bietet die Übertragung zu Lebzeiten

Die Schenkung einer Immobilie bietet Ihnen und Ihren Angehörigen viele Vorteile – wenn sie professionell vorbereitet wird:

  • Sie entscheiden selbst, wer Ihre Immobilie erhält.

  • Sie vermeiden mögliche Streitigkeiten unter Erben.

  • Sie nutzen steuerliche Freibeträge optimal aus.

  • Sie behalten wichtige Rechte (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch).

  • Sie regeln Ihren Nachlass aktiv und verantwortungsvoll.

Vererbung und Steuern: Diese Freibeträge gelten bei der Immobilienschenkung

Die Schenkungssteuer wird – wie die Erbschaftssteuer – auf Basis von Freibeträgen und dem Verwandtschaftsgrad berechnet. Folgende Beträge sind in Deutschland aktuell steuerfrei:

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag pro Person
Ehepartner / eingetragene Partner 500.000 €
Kinder / Stiefkinder 400.000 €
Enkel / Urenkel 200.000 €
Eltern / Großeltern 100.000 €
Geschwister / sonstige Verwandte 20.000 €
Nichtverwandte 20.000 €

 

💡 Tipp: Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, auch größere Immobilien strategisch schrittweise zu übertragen.

Ihre Absicherung als Schenkender: Rechte, Rückforderungen, Wohnrecht

Bei der Schenkung Ihrer Immobilie sollten Ihre Interessen geschützt bleiben. Um spätere Probleme zu vermeiden, empfehlen wir:

  • Rückforderungsrecht: Falls der Beschenkte in finanzielle Not gerät, können Sie die Immobilie zurückverlangen.

  • Nießbrauchrecht oder Wohnrecht: So sichern Sie sich lebenslanges Wohnen oder Nutzungsrechte.

  • Veräußerungsverbote: Legen Sie vertraglich fest, dass die Immobilie nicht verkauft oder vermietet werden darf.

  • Pflegeverpflichtung: Halten Sie fest, dass Sie im Alter betreut werden – das schützt vor dem Rückgriff des Sozialamts.

All diese Punkte lassen sich rechtlich eindeutig regeln – mit fachkundiger Begleitung.

Fazit: Immobilien-Schenkung mit Herz und Verstand planen

Eine Immobilienschenkung ist ein bedeutender Schritt – für Sie und Ihre Familie. Sie bietet nicht nur die Chance, frühzeitig für Klarheit zu sorgen, sondern auch, Steuern zu sparen und das familiäre Zusammenleben zu stärken. Damit alles reibungslos und sicher verläuft, ist eine individuelle Beratung durch Immobilien- und Rechtsexperten unerlässlich.

Wir von IMMOLEON24 – Immobilienverkauf mit Herz stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen rund um Immobilienübertragungen, Werteinschätzung, steuerliche Auswirkungen und rechtliche Gestaltung geht. Diskret, persönlich und mit langjähriger Erfahrung.

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